Brandmeldeanlagen

Sicherheit für Menschen und Gebäude

Frühzeitige Branderkennung – Sicherheit für Menschen & Werte

In Notfällen zählt jede Sekunde! Unsere Brandmeldeanlagen (BMA) erkennen Brände frühzeitig und alarmieren zuverlässig. Sie bieten einen essenziellen Schutz für Leben, Sachwerte und Betriebsabläufe, indem sie sofortige Warnungen auslösen, noch bevor größere Schäden entstehen können.

Egal, ob für private Haushalte, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen – unsere maßgeschneiderten Lösungen gewährleisten höchste Sicherheit. Vertrauen Sie auf fortschrittliche Technik und professionelle Beratung, um Ihre Werte effektiv zu schützen.

Komponenten einer Brand­meldeanlage

Brandmelder

Erfassen Rauch, Hitze oder Flammen (Rauchmelder, Wärmemelder, Flammenmelder).

Alarmierungs­einheiten

Sirenen, Blitzleuchten oder Sprachalarmanlagen warnen Personen im Gebäude.

Brandmelderzentrale (BMZ)

Das Herzstück der Anlage – verarbeitet Signale und steuert Alarme.

Übertragungs­einrichtungen

Leiten Alarme direkt an die Feuerwehr oder einen Wachdienst weiter.

Fragen  & Antworten

Eine Brandmeldeanlage ist ein sicherheitstechnisches System, das Rauch, Hitze oder Flammen detektiert und automatisch einen Alarm auslöst. Je nach Anforderung kann die Anlage direkt die Feuerwehr benachrichtigen, interne Alarme auslösen oder technische Steuerungen wie Rauchabzugsanlagen aktivieren.

• Frühzeitige Erkennung: Minimiert Schäden durch schnelle Brandmeldung.
• Personenschutz: Alarmiert Anwesende rechtzeitig und ermöglicht eine sichere Evakuierung.
• Gesetzliche Vorgaben: Erfüllt baurechtliche Anforderungen gemäß DIN 14675.
• Schutz von Sachwerten: Verhindert teure Ausfälle und Schäden durch frühzeitige Intervention.

Die Pflicht zum Einbau von Brandmeldeanlagen in Deutschland wird hauptsächlich durch die folgenden Regelwerke und Institutionen festgelegt:

  1. Landesbauordnungen (LBO): Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Bauordnung, die spezifische Anforderungen für Brandmeldeanlagen enthalten kann.
  2. Musterbauordnung (MBO): Diese dient als Grundlage für die Landesbauordnungen und enthält Empfehlungen für den Brandschutz, die von den Bundesländern übernommen oder angepasst werden können.
  3. Sonderbauvorschriften: Für bestimmte Gebäudetypen wie Hochhäuser, Krankenhäuser, Versammlungsstätten, Einkaufszentren, Schulen, Hotels etc. gibt es spezielle Vorschriften, die den Einbau von Brandmeldeanlagen vorschreiben können.
  4. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Diese Verordnung regelt den Brandschutz in Arbeitsstätten und kann Anforderungen an Brandmeldeanlagen stellen.
  5. Versicherungsvorgaben: Versicherungen können Anforderungen an den Brandschutz stellen, um den Versicherungsschutz für bestimmte Gebäude zu gewähren.
  6. Normen und Richtlinien: Normen wie die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb) und die VDE-Normen enthalten technische Vorgaben für die Installation und den Betrieb von Brandmeldeanlagen.

Es ist wichtig, sich mit den spezifischen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes und der Art des Gebäudes vertraut zu machen, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

• Erfahrung & Kompetenz: Jahrelange Expertise in Brandmeldetechnik.
• Zertifizierte Lösungen: Systeme nach DIN 14675 und VDE 0826-2.
• Durchgehende Betreuung für höchste Sicherheit – jederzeit für Sie da.

Haben Sie Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!